Verteidigung - sofort
Strafverteidigung
(auch bei Vertretung in Unterbringungssachen)
Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung:
Sie können uns mit der vollumfänglichen Verteidigung in Ihrem Verfahren beauftragen; Ihre diesbezügliche Anfrage richten Sie bitte mit nachfolgendem Formular an unseren Strafverteidiger, Herrn Rechtsanwalt Fischer-Wendt, der sich sodann auf dem von Ihnen gewünschten Weg mit Ihnen in Verbindung setzen wird, um die weiteren Modalitäten und verfahrensweise besprechen zu können.
In dringenden Fällen (Verhaftung, Vernehmung oder Ingewahrsamnahme) erreichen Sie unseren Strafverteidiger, Herrn Christian Fischer-Wendt, über sein Notfall-Handy 0177-3067133.
Sollten Sie ihn über das Notfall-Handy gerade nicht erreichen können, so ist er gerade in anderer Sache befasst, jedoch nur für den Moment verhindert. Gerne können Sie dann wiederholt versuchen, ihn zu erreichen; sollte Ihre Nummer angezeigt werden, ruft er Sie nach Möglichkeit auch zurück. In diesen Fällen können Sie gerne auch das nachstehende Formular verwenden.
Bei Verwendung der Formular-Verteidigungsanfrage erhalten Sie kurzfristig, in der Regel innerhalb von 24 Stunden einen Anruf oder eine Antwort per E-Mail; hier wird Ihnen mitgeteilt werden, ob die Verteidigung übernommen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die verteidigungsübernahme auf eine Verteidigungsanfrage freibleibend ist.
Wir verteidigen bundesweit.
* = Pflichtfeld
